Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6700
BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58 (https://dejure.org/1959,6700)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1959 - V ZR 152/58 (https://dejure.org/1959,6700)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1959 - V ZR 152/58 (https://dejure.org/1959,6700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1951 - V ZR 11/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
    Auf die (am 1. Juli 1948 beim Obersten Gerichtshof für die Britische Zone eingelegte) Revision der Klägerin wurde das Berufungsurteil durch Urteil des Senats vom 12. Januar 1951 (V ZR 11/50) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Der Senat hat bereits in seinem im ersten Revisionsverfahren ergangenen Urteil vom 12. Januar 1951 (LM § 56 ZPO Nr. 1 = NJW 1951, 441 Nr. 8) ausgesprochen, bei der Prüfung von Prozeßvoraussetzungen, zu denen die Prozeßfähigkeit gehöre, sei das Gericht an die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Beweisverfahren nicht gebunden und auf die dort vorgeschriebenen Beweismittel nicht beschränkt; es könnten deshalb die Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.

  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 196/54

    Verfügung über Nachlaßgegenstand

    Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
    Der Klägerin stand es daher frei, die zur Löschung des Widerspruchs und der Hypothek erforderlichen Erklärungen zunächst nur von einigen Erben zu verlangen (vgl. Palandt, BGB 18. Aufl. § 2040 Anm, 2; Erman, BGB 2. Aufl. § 2040 Anm. 2; BGHZ 19, 138 hinsichtlich der Auflassung durch einige Miterben).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
    Nachdem das Verfahren auf den Bundesgerichtshof übergegangen war (V ZR 56/50), hat der Senat nach Beweisaufnahme und nach Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Erben der Witwe St. die Nichtigkeitsklage durch Urteile vom 13. Juli 1954 (hinsichtlich der Beklagten zu 1 bis 6), vom 1. Juli 1955 (hinsichtlich des Beklagten zu 7) und vom 23. Dezember 1955 (hinsichtlich des noch unbekannten Erben) abgewiesen.
  • RG, 21.07.1938 - V 19/38

    1. Zur entsprechenden Anwendung des § 2039 BGB. 2. Zur Rechtskraftwirkung des

    Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
    Wird in einem Rechtsstreit mit dem Grundbuchberichtigungsanspruch die Einwilligung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer verlangt, so wird nicht nur ein aus dem Eigentum abgeleiteter Anspruch, sondern das Eigentum selbst zum Gegenstand der Klage gemacht mit der Folge, daß mit der Zuerkennung des Grundbuchberichtigungsanspruchs das Eigentum selbst bejaht und mit der Abweisung des Anspruchs das Eigentum selbst verneint wird (RG JW 1936, 3047 Nr. 5; RGZ 158, 40, 43; Stein/Jonas/Schönke a.a.O. § 322 Bem. V 2 a; Baumbach/Lauterbach a.a.O. § 322 Anm. 4 unter dem Stichwort Eigentumsansprüche; Wieczorek, ZPO § 322 Bem. F I b 1).
  • BGH, 25.04.1952 - V ZR 67/51
    Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 25. April 1952 - V ZR 67/51 (LM Art. IV KRG 45 Nr. 4), nach dem bei einer unter einer Bedingung erfolgten Genehmigung des Bauerngerichts der Eintritt der Bedingung nicht durch die in § 162 BGB enthaltene Fiktion ihres Eintritts ersetzt werden darf, folgert die Revision hieraus, daß die Klägerin sich nicht auf § 162 Abs. 1 BGB berufen könne und das Berufungsgericht somit diese Vorschrift zu Unrecht angewendet habe.
  • RG, 21.06.1911 - V 574/10

    Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung

    Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
    Im Falle der Verurteilung des Veräußerers eines Grundstücks zur Abgabe der Auflassungserklärung ist zur Bewirkung der Einigung zwischen dem Veräußerer und Erwerber im Sinne des § 925 BGB erforderlich, daß der Erwerber unter Vorlage des rechtskräftigen Urteils seinerseits die Einigungserklärung vor dem Grundbuchamt oder einer anderen nach § 925 BGB zuständigen Stelle abgibt, weil nur auf diese Weise die Einigung als von beiden Auflassungsbeteiligten gleichzeitig und in einem Akt erklärt anzusehen ist (RGZ 76, 409, 411/412; KGJ 44, 221, 223; 49, 179, 183; KG HRR 1936, Nr. 137; Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18, Aufl. § 894 Bem. III; Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. Anm. 3 B; Sydow/Busch, ZPO 22. Aufl. § 894 Anm. 2 B; Palandt a.a.O. § 925 Anm. 3 c aa; BGB RGRK 11. Aufl. § 925 Anm. 42; Soergel, BGB 8. Aufl. § 925 Anm. 4 c dd).
  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 123/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
    Im übrigen ist die Beschaffung von Ersatzland, auf welche die Revision mit ihrer Rüge abstellt, in dem Kaufvertrag vom 17. Dezember 1938 ausdrücklich geregelt und damit nicht mehr lediglich Geschäftsgrundlage, sondern bereits Vertragsinhalt (vgl. Urteil des Senats vom 10. Dezember 1958 - V ZR 123/57 mit weiteren Nachweisen), entgegen der Meinung der Revision allerdings in dem Sinne, daß die Wirksamkeit des Kaufvertrags nicht von der Beschaffung von Ersatzland, sondern nur davon abhängig sein sollte, daß die Witwe St. in der Lage war, Ersatzland zu erwerben.
  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Demgemäß genügt eine vor Rechtskraft des Urteils - hier sogar vor dessen Erlaß - abgegebene einseitige Auflassungserklärung des Gläubigers der Formvorschrift des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht (ebenso - im Anschluß an die Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Band III S. 197 und die Protokolle hierzu Band III S. 177 - RGZ 76, 409/411 f.; BGH Urteil vom 25.11.1959 V ZR 152/58 - zit. bei BGB-RGRK §§ 925, 925 a RdNr. 65 - OLG Celle DNotZ 1979, 308 f.; MünchKomm § 925 RdNr. 17 FN 55; Staudinger §§ 925, 925 a RdNr. 74; BGB-RGRK RdNr. 65, Soergel RdNr. 30, Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 32, Palandt BGB 42. Aufl. Anm. 3 c aa, je zu § 925; Wolff/Raiser Sachenrecht 10. Aufl. § 61 I 2 FN 4 S. 212; Baur Sachenrecht 12. Aufl. § 22 II 2 S. 206; Güthe/Triebel § 19 RdNr. 97; Horber § 20 Anm. 3 A c ß alpha alpha; Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. Anm. III, Wieczorek/Schütze ZPO 2. Aufl. Rd.Bem.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht